Sumangali. Ein Begriff, hinter dem sich so unglaublich viel Grausamkeit verbirgt, dass man kotzen will. Sumangali steht für das System, junge Frauen – eigentlich Kinder! – mit dem Versprechen, sich eine Mitgift erwirtschaften zu können, in sklavenartige Arbeitsverhältnisse in Textilfabriken gelotst werden. Ohne Mitgift ist für indische Frauen nichts los, nichts zu holen, kein guter Mann zu finden usw. Das allein ist für uns Österreicherinnen schon ein inzwischen schwer zu verstehendes Konzept, dort jedoch Teil der Kultur (und wirklich allzulang ist das auch nicht her, dass Mitgift auch in unseren Breiten etwas übliches war, by the way). Arme Familien in Indien, die sich keine Mitgift leisten können, stehen vor massiven sozialen Problemen.
Aber diesen Teil der Kultur auszunutzen, um junge Mädchen dazu zu bringen, um einen Hungerlohn Kleidung für den Westen produzieren zu lassen, ist niederträchtig, mies, verabscheuenswürdig. Die Mädchen werden in den Fabriken gleichsam eingesperrt, und es ist nicht selten der Fall, dass nach den drei oder vier Jahren Vertragsdauer die Fabrikschefs plötzlich nichts mehr wissen von einer vereinbarten Prämienzahlung am Ende.
Textilunternehmen betonen natürlich, dass sie niemals Sumangali unterstützen würden – aber ganz ehrlich: Sie können es nicht überprüfen. Hier hätten wir wiedermal das Problem der intransparenten Lieferkette. Auf die Fabriken, die direkt mit ihnen in Vertrag stehen, haben sie vielleicht Einfluss, aber bei dem weitverbreiteten System des Subunternehmertums sind sie chancenlos. Kann gut sein, dass die alte Fleecejacke, die ich grad zuhause, knotzend am Sofa, anhab, stellenweise von diesen Mädchen genäht wurde, die sich von der Arbeit eine Mitgift und damit die Chance auf Familie erhoffen.
Die katholische Frauenbewegung hat nun eine Petition gegen Sumangali ins Leben gerufen. Wie leider so viele Petitionen ist sie ein Tropfen auf den heißen Stein – durch diese Petition wird Sumangali nicht beendet werden. Aber wenn viele, viele Menschen unterschreiben, dann wird das Thema wenigstens in der Öffentlichkeit bekannter und die Textilunternehmen, die ihre Lieferkette überprüfen und fair machen könnten, symbolisch abgewatscht.
Ich bitte also um Unterschrift.
So schlimm die Vorgehensweise ist, möchte ich richtigstellen, dass es in unseren Breiten SO nicht üblich war. Die Ausstattung konnte von einem Mann nur begehrt werden, wenn er selbst bereits eine angespart hatte. Die Ausstattung war geschützt, auch vor einem möglichen Konkurses des Mannes und diente dazu die Frau finanziell abzusichern, weil es früher eben nicht üblich war, dass die Frau selbst Geld verdient, da sie sich um Haushalt und Kinder kümmert. Die Ausstattung ging im Erbfall vollständig an die Frau zurück und in keinen Teilen an andere Erbberechtigte.
Ebenso war die Morgengabe (wird vom Ehemann an die Frau überreicht!) auch gesetzlich verankert.
Zu guter letzt: Die Ausstattung ist nach wie vor im Gesetzt verankert, mittlerweiler aber für beide fixiert:
§ 1220. Besitzt ein Kind kein eigenes, zu einer angemessenen Ausstattung hinlängliches Vermögen, so sind Eltern oder Großeltern nach der Reihenfolge und nach den Grundsätzen, nach denen sie für den Unterhalt der Kinder zu sorgen haben, verpflichtet, den Kindern oder Enkelkindern bei ihrer Verehelichung eine Ausstattung zu geben oder dazu verhältnismäßig beizutragen.
Ich hoffe auch, dass in meinem Beitrag nicht herauskommt, dass es bei uns SO schlimm war wie dort. Allerdings ist es leider auch ein Unterschied zwischen dem, was im Gesetz steht, und dem, was traditionell gelebt wurde – in den bäuerlichen Strukturen des 18. Jahrhunderts hat man sich wohl primär an diese Traditionen, unabhängig der Gesetzgebung, gehalten.
Achso 18. Jh. ist nicht allzulange her. 🙂
In der Tat wurden diese Gesetze erst gegen Ende 18. Jh. so niedergeschrieben. Mit dem Hintergrund, dass man das bereits gelebte so fixieren wollte! Aber was ich unter anderem sagen möchte: Es liegt auch an den Ländern hier den gesetzlichen Rahmen zu schaffen und durchzusetzen.
Da stimme ich dir voll und ganz zu!